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Immer Öfters hört man von "Reichsbürger"! Schauen Sie mal, woher dieses kommt!
Das Reichsbürgergesetz und somit die Entstehung von Reichsbürger stammt vom 15. September 1935. Dieses nationalistische Gesetz bzw. Verordnung beinhaltete erstmals den Begriff "Reichsbürger". Zuvor am 5.2.1934 wurde das RuStaG von Adolf Hitler geändert.
Letzlich hatte diese zur Folge, das alle Reichsbürger als Staatsangehörigkeit "deutsch" in ihren Pässen eingetragen wurde.
Es ist daher heute sehr einfach festzustellen, wer Reichsbürger ist. Alle, bei denen in ihren Ausweiß "deutsch" als Staatsangehörigkeit eingetragen ist.
Dises wurde durch das am 28.10.2015 von Merkel geänderte RuStaG, welches auch gleich mal unbenant wurde in "StAG" bestätigt.
Wie Sie ja wissen, sind alle Fesetze und Verordnungen der nationalistischen Zeit (1933-1945) als ungültigt erklärt werden. Das hindert die Verwaltung von einen Teile Deutschland nicht daran, diese und mind. 17 weitere nationalistische Gesetze auch heute noch anzuwenden und diese nach gut dünken umzusetzen, zu ändern oder je nach lust und laune auszulegen.
Mitlerweile ist dieses "StAG" am 11. Oktober 2016 abermals geändert worden. Aber hier wird immer auf die Ursprüngliche Gesetzesausfertigung von 1913 verwiesen, das, wie wir ja wissen, die einzig gültige Ausfertigung ist. Alle Änderungen sind ja ungültig, weil es nach 1918 keine rechtmäßige Regierung aktiv war, die irgendwas ändern hätte dürfen.


Bundesregierung beschließt Flexirente
Das Kabinett will die Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente vereinfachen. Der Gesetzentwurf zur Flexirente sieht eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze vor.

Weil es klar sein wird, das es nach den Rentenkürzungen garnicht mehr anders geht! Malochen bis der Bestatter kommt.




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